Motorradführerschein
Die Motorradklassen im Detail
Fahrzeuge:
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
Ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A2,
ab 24 auch ohne.
Beinhaltet: AM, A1, A2
Fahrzeuge:
Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 35 kW und max. 0,2 kW/kg
Mindestalter:
Ab 18 Jahren.
Beinhaltet:
AM, A1, Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 genügt eine praktische Prüfung zum Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A.
Fahrzeuge:
Krafträder, auch mit Beiwagen, bis 125 cm³, max. 11 kW und 0,1 kW/kg
sowie dreirädrige Kfz bis 15 kW.
Mindestalter:
Ab 16 Jahren.
Beinhaltet: AM.
Fahrzeuge:
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h,
max. 50 cm³ bzw. 4 kW Nennleistung
Mindestalter:
Ab 16 Jahren.
Fahrzeuge:
Maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig,
Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.
Mindestalter:
Ab 15 Jahren.
Dein Weg zum Führerschein
Zur Ausbildung anmelden
Führerschein beantragen
Das musst Du alles mitbringen:
Den theoretischen Unterricht besuchen
Mindestdauer des theoretischen Unterrichts in Doppelstunden (à 90 Minuten):
Klasse | Grundunterricht | Klassenspezifisch | Summe |
---|---|---|---|
A, A1 | 12* | 4 | 16 |
B | 12* | 2 | 14 |
C, C1 | 6 | 10 | 16 |
L, M | 12* | 2 | 14 |
(auszugsweise)
* Die Mindestdauer des theoretischen Grundunterrichts vermindert sich um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber bereits eine Fahrerlaubnis (alles außer Mofa) besitzt.
Der praktische Teil - Fahrstunden und Unterweisungen
Die Prüfungen bestehen
Wie man sich auf die Prüfung vorbereitet und wie man sie am besten besteht lernst Du in unserer Fahrschule.