Die verkehrs- bzw. medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ein Instrument zur Eignungsbeurteilung für die Erteilung bzw. Wiedererteilung des Führerscheins.

Durch die nachfolgenden Regelungen soll sichergestellt werden, dass die MPU nach einheitlichen, sachlichen und verbindlichen Kriterien durchgeführt wird und Missbräuche vermieden werden.


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[saprol_accordion title=“Anlässe für die Anordnung einer MPU“]

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[saprol_accordion title=“Die Begutachtung besteht aus insgesamt 4 Teilen“]

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[saprol_accordion title=“Allgemeines“]
Die Bescheinigung über die Teilnahme an einer MPU wird nur dann von der Behörde akzeptiert, wenn sie von einem anerkannten Psychologen ausgestellt wird, der auf einer entsprechenden Liste geführt ist.

Die Liste kann bei der Fahrerlaubnisbehörde, aber auch in den Verbandsfahrschulen eingesehen werden.

Soweit eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wird, kann eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle durch den zu Untersuchenden selbst gewählt werden.

Die MPU-Begutachtung kann – im Falle eines negativen Eignungsgutachtens – beliebig oft wiederholt werden.

Verweigert der Betroffene die Mitarbeit oder befindet er sich in einem nicht untersuchungsfähigen Zustand, kann die Begutachtung abgebrochen werden.

Amtlich anerkannte Begutachtungsstellen unterhalten die Dekra, der TÜV sowie weitere private Institute.

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[saprol_accordion title=“Relevante Gesetzes- bzw. Verordnungstexte zum Thema“]

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Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de