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[saprol_accordion title=“Der Führerscheinantrag “ icon=“fa-file“]Zur fristgerechten Theorieprüfung ist es erforderlich rechtzeitig den Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt einzureichen. Die Bearbeitung dauert mehrere Wochen.
Benötigt werden:
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
- Der Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Ein Sehtest nicht älter als 2 Jahre
- Ein Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung im Halbprofil (35x45mm)
- Sowie die erforderlichen Antrags- und Bearbeitungsgebühren
[/saprol_accordion][/saprol_accordion]
[saprol_accordion title=“Zusätzlich für C/CE“ icon=“fa-file“]
wird benötigt:
- Ärztliches Gutachten sowie ein Augenärztliches Gutachten oder
- ein Arbeitsmedizinisches Gutachten
[/saprol_accordion]
[saprol_accordion title=“Der Theorieunterricht“ icon=“fa-book“]Der Fahrschüler steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Unser Ziel ist es, ihn mit einem umfassenden theoretischen Wissen auszustatten, damit er den ständig wachsenden Herausforderungen im täglichen Straßenverkehr gewachsen ist. Der Unterricht wird zeitgemäß, mit modernen Medien durchgeführt. Ein Seiteneinstieg ist zu jeder Zeit möglich.
Zusätzlich und kostenlos helfen wir bei Lernproblemen bzw. geben Hilfestellung mit den Testbögen.
Des Weiteren bieten wir Auffrischungskurse in Theorie und Praxis an.
Übersicht Theorieunterricht
Der Stoff des theoretischen Unterrichts ist in den allgemeinen Teil (= Grundunterricht), den alle Bewerber besuchen müssen, und den klassenspezifischen Zusatzstoff, unterteilt.
Mindestdauer des theoretischen Unterrichts in Doppelstunden (à 90 Minuten)
* Die Mindestdauer des theoretischen Grundunterrichts vermindert sich um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber bereits eine Fahrerlaubnis besitzt.
Praxisunterricht für die Klassen B/BE
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[saprol_accordion title=“Die praktische Fahrausbildung“ icon=“fa-road“]Für den Praxisunterricht der Kl. B/BE stehen verschiedene Fahrzeugtypen zur Verfügung.
Die Ausbildung wird stufenweise, entsprechend der Fahrschülerausbildungsordnung durchgeführt.
gliedert sich in
- Grundausbildung (Grund-, Aufbau- und Leistungsstufe)
- Besondere Ausbildungsfahrten (= Sonderfahrten)
- Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Je nach Vorkenntnissen wird die Dauer der Ausbildung von Schüler zu Schüler variieren.
Bei den Sonderfahrten ist eine Mindeststundenzahl vorgegeben.
Grundausbildung
In der ersten Fahrstunde lernt der Fahrschüler/die Fahrschülerin zunächst einmal das Auto und die Grundlagen des Fahrens kennen. Der Fahrlehrer erläutert, wie Spiegel und Sitz auf die Körpergröße eingestellt werden, wie das Lenkrad gehalten werden muss und wie der Schalthebel und die Pedale bedient werden. Auch das sanfte Abbremsen und das Schalten in höhere Gänge werden bereits in der ersten Stunde geübt.
In den darauf folgenden Stunden wird der Fahrlehrer den Fahrschüler/die Fahrschülerin mit zunehmend schwierigeren Situationen im Straßenverkehr konfrontieren. Außerdem wird das Rückwärtsfahren, Wenden und Einparken geübt.
Schließlich werden auch Stellen mit schwieriger Verkehrsführung wie Bahnübergängen oder das Fahren im Schutzbereich von Fußgängern durchgeführt.
Besondere Ausbildungsfahrten
Nach abgeschlossener Grundausbildung wird mit den Sonderfahrten begonnen.
[saprol_button icon=“fa fa-arrow-right“ style=“15″ href=“http://stage.fahrschule-zunker.de/popup_tabelle_ausbildungsfahrten.html“ target=“_popup_tabelle_ausbildungsfahrten“]Klick hier um dir eine Übersicht der Ausbildungsfahrten anzeigen zu lassen[/saprol_button]
Auf den Überlandfahrten und auf der Autobahn soll das Verhalten bei höheren Geschwindigkeiten bezüglich Abstand und vorrausschauender Fahrweise erlernt werden. Gleichzeitig werden Fahrmanöver wie Überholen, das Befahren von Kurven, Steigungen und Gefällen trainiert. Eine besondere Schwierigkeit stellt dabei das Befahren von Kreuzungen und das Ein- und Abfahren der Schnellstraßen dar.
Bei den Nachtfahrten werden zunächst die Bedienung und die Benutzung der Beleuchtungseinrichtung erläutert um im Anschluss daran das Fahren unter eingeschränkten Sichtverhältnissen kennen zu lernen. Die Nachtfahrt kann teilweise auch auf Landstraßen oder der Autobahn stattfinden.
Ausbildungsfahrten zur Vertiefung und Vorbereitung auf die praktische Prüfung
In der Test- und Prüfungsphase werden die gelernten Inhalte vertieft und das selbstständige Fahren weiter verbessert und der Fahrschüler / die Fahrschülerin somit auf die anstehende Prüfung vorbereitet. Dies findet in der Regel in Form einer simulierten Prüfungsfahrt statt.[/saprol_accordion]
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[saprol_accordion title=“Der Führerscheinantrag „]Zur fristgerechten Theorieprüfung ist es erforderlich rechtzeitig den Führerscheinantrag beim Straßenverkehrsamt einzureichen. Die Bearbeitung dauert mehrere Wochen.
Benötigt werden:
Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
Der Nachweis über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Ein Sehtest nicht älter als 2 Jahre
Ein Lichtbild neuen Datums ohne Kopfbedeckung im Halbprofil (35x45mm)
Sowie die erforderlichen Antrags- und Bearbeitungsgebühren[/saprol_accordion]
[saprol_accordion title=“Zusätzlich für C/CE“]
wird benötigt:
Ärztliches Gutachten sowie ein Augenärztliches Gutachten oder
ein Arbeitsmedizinisches Gutachten[/saprol_accordion]
[saprol_accordion title=“Der Theorieunterricht“]Der Fahrschüler steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Unser Ziel ist es, ihn mit einem umfassenden theoretischen Wissen auszustatten, damit er den ständig wachsenden Herausforderungen im täglichen Straßenverkehr gewachsen ist. Der Unterricht wird zeitgemäß, mit modernen Medien durchgeführt. Ein Seiteneinstieg ist zu jeder Zeit möglich.
Zusätzlich und kostenlos helfen wir bei Lernproblemen bzw. geben Hilfestellung mit den Testbögen.
Des Weiteren bieten wir Auffrischungskurse in Theorie und Praxis an.[/saprol_accordion]